Transparent und fair

Sie möchten wissen, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie mich mit der Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen oder sich durch mich beraten lassen? Über den voraussichtlichen Kostenrahmen informiere ich Sie gern, ohne dass dafür Gebühren anfallen oder dass Sie sich dadurch in irgendeiner Weise verpflichten! Bei Interesse wenden Sie sich bitte über mein Kontaktformular, per E-Mail oder auch telefonisch unter Tel.: 0611-341 78 25 an mich. Bitte beachten Sie, dass ich konkrete rechtliche Auskünfte und andere anwaltliche Beratungsleistungen nicht unentgeltlich bzw. honorarfrei durchführen kann und dass diese daher nicht Bestandteil einer kostenlosen und unverbindlichen Voranfrage sind. Die Voranfrage dient dazu, abzuklären, ob Ihr Anliegen sinnvoll von mir vertreten werden kann und ob es einen öffentlich-rechtlichen Ansatzpunkt gibt, der erfolgversprechend gemeinsam weiterverfolgt werden kann.

Anwaltliche Erstberatung

Mit einer kostenpflichtigen Erstberatung – gern auch vor Ort –  bietet ich Ihnen eine Entscheidungsgrundlage dafür, wie die juristische Lage einzuschätzen ist und ob Sie die Angelegenheit weiterverfolgen sollten oder nicht. Darüber hinaus beantworte ich Ihnen im Rahmen der anwaltlichen Erstberatung konkrete Fragen und kläre, welche juristischen Schritte zu unternehmen sind und wie ich Sie als Rechtsanwältin unterstützen kann. Meine Erstberatung  umfasst entweder einen persönlichen Termin in meinen Kanzleiräumen in der Biebricher Allee 79 in Wiesbaden oder eine Beratung im Rahmen eines Telefonats. Erfahrungsgemäß ist es für die Erstberatung hilfreich, wenn Sie mir wichtige Unterlagen  vorab oder begleitend zur Verfügung stellen, zum Beispiel per Post, Fax oder E-Mail (als Scan bzw. PDF).

Nicht zu meiner Erstberatung gehören weitere, ausführlichere anwaltliche Leistungen wie z. B. die Prüfung umfangreicher Unterlagen, die Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Dritten nach außen, das Erstellen anwaltlicher Schreiben oder Schriftsätze sowie Folgetermine.

Für eine anwaltliche Erstberatung berechne ich üblicherweise ein Honorar zwischen 180,00 und 250,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer. Dies entspricht etwa einer Stunde meines Stundensatzes, wenn ich auf Honorarbasis für Sie tätig werde. Für gemeinnützige Vereine und Organisationen vereinbare ich in bestimmten Fällen davon abweichende, günstigere  Konditionen, die ich Ihnen ebenfalls in einem persönlichen Gespräch nenne und erläutere. Auch eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist selbstverständlich möglich und erwünscht.

Fragen Sie mich zu den Details, ich mache Ihnen gern ein individuelles Angebot!

Honorar gemäß Vergütungsvereinbarung

Wenn Sie mich beauftragen, werde ich die Höhe des anwaltlichen Honorars in den meisten Fällen durch den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung mit Ihnen regeln, da die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsrecht im Umweltverwaltungsrecht oftmals nicht den tatsächlichen Aufwand abdecken. Die anfallenden Stunden werde ich dann gemeinsam mit Ihnen abschätzen und mit Ihnen individuell einen Stundensatz bzw. einen bestimmtes Budget vereinbaren.

Gern informiere ich Sie zu den Details und erläutere Ihnen die entstehenden bzw. voraussichtlich anfallenden Kosten, z. B. wenn eine Abrechnung nach den gesetzlichen Gebührensätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) erfolgt.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kläre ich auf Wunsch gern für Sie ab, ob und ggf. in welchem Umfang  Ihre Rechtsschutzversicherung im konkreten Fall eintrittspflichtig ist und hole eine Deckungszusage ein. Auch ob – und ggf.  in welcher Höhe ein sogenannter Selbstbehalt, den Sie selbst bezahlen müssen, anfällt, kläre ich auf Wunsch für Sie. Dies empfiehlt sich insbesondere bei komplizierten rechtlichen Sachverhalten. Ich behalte mir jedoch vor, im Einzelfall nach vorheriger Absprache mit Ihnen für diese zusätzliche Tätigkeit Gebühren nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu erheben (RVG).

Weitere Informationen

Wissenswertes für eine erste, vorläufige Kostenabschätzung haben ich für Sie in dem folgenden PDF zusammengestellt. Es enthält allgemeine Informationen zu üblicherweise anfallenden Kosten. Einzelheiten habe ich am Beispiel der Klage einer Umweltvereinigung exemplarisch für Sie erläutert. Zum Betrachten/Öffnen benötigen Sie den aktuellen Acrobat Reader oder ein vergleichbares Programm.

Informationen Gerichtskosten und Honorar
Allgemeine Mandanteninformationen von JoyLaw zum Thema Kostenkalkulation/Gebühren/Honorar (mit Verfahrensbeispiel: Klage einer Umweltvereinigung)
Joylaw_Kosten_und_Honorarinformationen_1[…]
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