Meine Beratungskompetenz umfasst insbesondere die folgenden Rechtsgebiete:
Umwelt- und Planungsrecht, Planfeststellungsverfahren
Immissionsschutzrecht (Ruheschutz, Schutz vor Fluglärm, Energierecht, Windenergie, Mobilfunk, Elektrosmog)
Planfeststellungsrecht (Bau von Schienen- und Straßenwegen)
Abfallrecht, Deponierecht
Atomrecht (Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Anlagen)
Natur- und Artenschutzrecht
Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung
Vertretung und Begleitung in den vorgenannten Verfahren, insbesondere, wenn diese mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden (Erörterungstermin)
Bau- und Raumordnungsrecht
Informationsfreiheitsrechte, Zugang zu Umweltinformationen nach Umweltinformations- und Transparenzgesetzen