"Recht schafft Gemeinschaft"

Adolf Arndt

Individuell, effizient und zuverlässig

Meine Beratungskompetenz umfasst insbesondere die folgenden Rechtsgebiete:

  • Umwelt- und Planungsrecht, Planfeststellungsverfahren

  • Immissionsschutzrecht (Ruheschutz, Schutz vor Fluglärm, Energierecht, Windenergie, Mobilfunk, Elektrosmog)

  • Planfeststellungsrecht (Bau von Schienen- und Straßenwegen)

  • Abfallrecht, Deponierecht

  • Atomrecht (Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Anlagen)

  • Natur- und Artenschutzrecht

  • Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung

  • Vertretung und Begleitung in den vorgenannten Verfahren, insbesondere, wenn diese mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden (Erörterungstermin)

  • Bau- und Raumordnungsrecht

  • Informationsfreiheitsrechte, Zugang zu Umweltinformationen nach Umweltinformations- und Transparenzgesetzen

  • Datenschutz​ 

  • Kommunalrecht, Bürgerbegehren

  • sonstiges allgemeines Verwaltungsrecht.